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Die gesetzlichen Altersversorgungssysteme sind für eine Gesellschaft gemacht, die es nicht mehr gibt. Eine Gesellschaft mit vielen Jungen und wenigen Alten. Als die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde, das war 1957, standen einem Rentenempfänger noch acht Beitragszahler gegenüber.

Bereits im Jahr 2000 waren es nur noch 1,8 und es wurden schon ca. 25 % der Aufwendungen für Rentenzahlungen aus Steuermitteln finanziert. Im Jahr 2030 wird das Verhältnis ungefähr 1 : 1 betragen. Ein Ruheständler müsste dann von einem Arbeitnehmer finanziert werden. Wie dieser dann noch seine Familie ernähren soll ist fraglich. Selbst Singles dürften mit solch einer Belastung arge Probleme haben.

Es ist offensichtlich, dass das System so nicht funktionieren kann. Ähnlich einem Schneeballsystem müssten für jeden Arbeitnehmer, der in seinen wohlverdienten Ruhestand geht, acht neue Arbeitnehmer Ihre Ausbildung beenden und ins voll bezahlte Berufsleben eintreten. Das ist schon seit über 30 Jahren nicht mehr der Fall.
Ein Ausweg aus dieser Misere kann einzig und allein die private kapitalgedeckte Altersversorgung sein.

Für die meisten Selbständigen ist sie ohnehin die einzige Möglichkeit für den Ruhestand vorzusorgen. Für alle, die freiwillig oder zwangsweise in gesetzliche Alterssicherungssysteme einbezahlen, eine unbedingt notwendige Ergänzung.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten zur kapitalgedeckten Vorsorge in drei Schichten unterteilt, die das frühere Drei-Säulen-Modell abgelöst haben. Jede Schicht zeichnet sich durch unterschiedliche steuerliche Absetzbarkeit der Investitionen aus, sowie durch unterschiedliche Besteuerung in der Leistungsphase. Eine Übersicht finden Sie HIER
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